Pressemitteilung vom 18. November 2004
Berliner Sozialticket:
Neuer Ärger droht
Mit 32 Euro ist das Sozialticket zu teuer. Das ist nicht neu. Neu und ärgerlich ist aber, dass es auch nur eingeschränkt genutzt werden kann: "Ab 01.01.2005 können Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und deren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften einen nicht übertragbaren Fahrausweis (Kundenkarte Berlin-Ticket S) erhalten, der in Verbindung mit einem für den laufenden Monat gültigen Wertabschnitt mit der Aufschrift 'Berlin-Ticket S' zur Benutzung der BVG und der S-Bahn innerhalb des Tarifbereichs Berlin, Teilbereiche AB berechtigt. Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden - ebenso Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kindern)."
Das bedeutet:
- Fahrgäste mit Sozialticket können nicht den für weite Strecken innerhalb Berlins sehr viel schnelleren Regionalverkehr der DB nutzen.
- Fahrgäste mit Sozialticket können nicht die mehr als 10 Bus- und Straßenbahnlinien der brandenburgischen Verkehrsunternehmen nutzen, die auf einer Teilstrecke durch Berlin fahren.
- Fahrgäste mit Sozialticket können auf Linien, die von der BVG und einem brandenburgischen Verkehrsunternehmen gemeinsam betrieben werden, nur mit den BVG-Bussen fahren, was aus dem Fahrplan nicht ersichtlich ist. (Beispiel: Buslinien 107 und 136).
Der Berliner Fahrgastverband IGEB empfindet das als eine Zumutung. Die Fahrgäste mit Sozialticket werden doppelt benachteiligt: Sie werden in ihrer Mobilität eingeschränkt und sie laufen Gefahr, unfreiwillig zu Schwarzfahrern zu werden.
Deshalb erwartet der Berliner Fahrgastverband IGEB von allen Beteiligten, dass diese Missstände bis zum 1.1.2005 beseitigt werden. Die Benutzbarkeit eines öffentlichen, im Verbundtarif fahrenden Verkehrsmittels in Berlin darf nicht davon abhängen, welches Unternehmen diese Linie betreibt.
Christfried Tschepe
Vorsitzender
Matthias Horth
Stv. Vorsitzender