Pressemitteilung vom 09. August 2009
Entschädigung für S-Bahn-Kunden: alles unklar
Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Deutsche Bahn auf, bei den Stammkunden nicht zu differenzieren und alle für das S-Bahn-Chaos zu entschädigen
Vor genau einem Monat kündigte die DB Entschädigungen für die Fahrgäste im Einzugsbereich der Berliner S-Bahn an: "im Dezember einen Monat freie Fahrt". Der Fahrgastverband IGEB hat diese Kulanzregelung wiederholt begrüßt. Die Ausfälle bei der S-Bahn hatten im Juli ein solches Ausmaß erreicht, dass eine Entschuldigung nur mit Worten zu wenig wäre. Doch noch immer wissen die Fahrgäste nicht, wer tatsächlich entschädigt wird.
"DB-Personenverkehrsvorstand Homburg kündigte außerdem freiwillige Kompensationsleistungen für Stammkunden an: „Abo- und Jahreskarteninhaber, die für die Tarifbereiche Berlin A, B oder C im Dezember noch entsprechende Karten besitzen, erhalten im Dezember einen Monat freie Fahrt.“ Diese Regelung gelte für die VBB-Umweltkarte, Auszubildende/Schüler und Geschwisterkarten sowie Abo65plus-Nutzer und Firmenticketinhaber. Damit erhalten Fahrgäste eine Kompensation, die sich langfristig an die öffentlichen Verkehrsmittel gebunden haben und nicht mit der Angebotsminderung rechnen konnten. Die Entschädigung ist unabhängig vom jeweiligen VBB-Verkehrsunternehmen, bei dem der Fahrgast Kunde ist." (DB-Presseinformation vom 9.7.2009).
Der Berliner Fahrgastverband IGEB hält es für richtig, sich auf Stammkunden zu konzentrieren, vermisst in der Aussage der DB aber wichtige Kundengruppen:
- Jahreskarteninhaber sollen laut DB entschädigt werden. Das muss selbstverständlich auch Fahrgäste einschließen, die ihre Jahreskarte am Fahrkartenschalter oder am Automaten gekauft haben. Wer den hohen Betrag für eine Jahreskarte im Voraus bezahlt hat, ist selbstverständlich zu den Stammkunden zu rechnen.
- Wer sich eine Monatskarte für den Juli am Fahrkartenschalter oder am Automaten gekauft hat, ist fast immer auch Stammkunde. Es gibt nicht wenige Fahrgäste, die sich eine Monatskarte nur in den Wintermonaten kaufen und ansonsten Fahrrad, Motorrad oder Auto nutzen. Es gibt aber fast keine Kunden, die eine Monatskarte nur im Hochsommer kaufen. Wer also eine Monatskarte für den Juli gekauft hat, ist mit großer Wahrscheinlichkeit auch sonst Monatskartenkäufer – und somit Stammkunde.
- Unverständlich ist, warum die Studierenden ausgeschlossen werden sollen. Gerade weil sie Stammkunden sein müssen, um überhaupt studieren zu können, ist eine Entschädigung umso wichtiger. Alles andere ist diskriminierend und verprellt ausgerechnet eine große Kundengruppe, die die "Vollzahler" der Zukunft sein werden – wenn es gelingt, sie als Kunden zu halten.
- Nicht akzeptabel ist auch die "Fristenregelung". Wer Stammkunden für die Zukunft halten oder gewinnen will, muss doch gerade diejenigen entschädigen, deren Abonnement oder Jahreskartenlaufzeit vor dem Dezember 2009 endet.
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, Stv. Vorsitzender